Was darf ich ohne Probleme für eine werbliche Nutzung abbilden?

Abbildung des Berliner Reichstags

 

Hinweis: Das Urheberrecht des Fotografen muss in jedem Fall geklärt werden und angemessen vergütet werden.

Eine kuriose nicht erklärbare Regelung besagt, dass Bilder vom Berliner Reichstag nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen, wenn die Reichstagskuppel zu sehen ist. Zu redaktionellen Zwecken ist die Abbildung erlaubt. Jedoch muss das Reichstagsgebäude von öffentlichem Grund aus fotografiert sein.

Nicht abgebildet werden darf der von Christo verhüllte Reichstag, da dies kein „bleibendes Werk der Baukunst“ darstellt und nur vorübergehend im Zuge eines Kunstobjektes präsentiert wurde. Die Urheberrechte liegen dabei beim Künstler.