Was darf ich ohne Probleme für eine werbliche Nutzung abbilden?
Abbildung des Eifelturms
Hinweis: Das Urheberrecht des Fotografen muss in jedem Fall geklärt werden und angemessen vergütet werden.
Der Eiffelturm darf bei Tageslicht ohne weiteres fotografiert (von öffentlichen Grund) und anschließend publiziert werden. Jedoch dürfen Nachtaufnahmen vom beleuchteten Eiffelturm NICHT publiziert werden, da die Urheberrechte in diesem Fall beim Lichtkünstler Pierre Bideau liegen. Eine Ausnahme ist laut Société Nouvelle d’Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) die Abbildung des Eiffelturms bei Nacht im Zuge eines Panoramaformats.