Rechte an einem Bild
An einem Bild (Lichtbild oder Lichtbildwerk)können viele verschiedene Rechte hängen, deren Klärung notwendig ist, um dieses für kommerzielle oder redaktionelle Zwecke nutzen zu können. Prinzipiell kann hierbei in Urheberrechte und Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrecht, Markenrecht u.a.) untergliedert werden. Die Klärung also Erlaubniseinholung beider „Rechtsgruppen“ ist in den meisten Fällen notwendig, um das Bild zu verwenden zu können.