Property Release
Unter dem sogenannten Property-Release versteht man eine Einverständniserklärung, Fotos oder Abbildungen, auf welchen Eigentum (Property) abgebildet ist, zu veröffentlichen. Diese Erlaubnis muss den entsprechenden Eigentümern eingeholt und schriftlich unterzeichnet werden. Ebenso, wie beim Modelrelease ist es wichtig den genauen Verwendungszweck anzugeben.
- Der Verwendungszweck
- Die Verwendungsdauer
- Das Verbreitungsgebiet
- Ort / Datum der Aufnahme
- Unterschrift des Eigentümers
In der Praxis handelt es sich dabei beispielsweise um Grundstücke (wenn innerhalb des Grundstücks / Hauses fotografiert wurde) Kunsterzeugnisse oder Marken die abgebildet werden (Markenrecht).
Auch, wenn man annimmt, dass sich manche Firmen freuen könnten, wenn ihre Marke in einer Werbung eines Fremdprodukts (z.B. Adidasschuhe in einer BMW- Werbung) erkennbar auftaucht, und nicht in Verruf gezogen wird ist das nicht immer der Fall. Daher ist es unerlässlich, den Markeninhaber (Kontakt über Pressestelle) um das „Property Release“ zu bitten. Ansonsten wird in der Praxis häufig das Markenlogo wegretuschiert, was allerdings rechtlich schwierig ist, wenn die Marke immer noch erkennbar ist.