Darf man Streetartbilder (kommerziell) nutzen?

Was fällt unter den Begriff Streetart?

Wenn man durch Städte wie Hamburg, Frankfurt, Berlin – aber auch Granada oder Barcelona flaniert, kommt man an ihnen kaum vorbei – An überdimensionalen Wandmalereien – sogenannten ‚Murals‘, kleinen verspielten Stencils, oft als Schmiererei titulierten Takes oder klassischen Graffitis.
Häufig wird hierfür der Sammelbegriff Street- oder Urbanart genutzt und unterschiedliche Ziele verfolgt. Ein Teil der Streetartwerke wird sicher gezielt als reine Verschönerungsmaßnahme des Stadtbildes genutzt, was mitunter daran liegen mag, dass diese Kunst in den letzten Jahren eine ästhetisch, allgemein anerkannte Kunstform geworden – quasi ‚mainstreamisiert‘ ist.
Dies wiederspricht sicherlich einigen Streetartkünstlern, welche in ihrer Kunst auf soziale und politische Missstände aufmerksam machen wollen. Dabei haben sich besonders bei den politisch motivierten Streetartkünstlern Namen wie Blu , Kripoe, Shepard Fairy (Obamabilder) oder Banksy etabliert.

Banksy Werke auf dem Kunstmarkt?

Bei Banksy wird ein riesen Hokuspokus um dessen wahre Identität und Persona gemacht. Sehr verwunderlich ist es auch, dass es Galerien, wie die MUCA in München gibt, die vermeintlich echte Banksys veräußern, die dann vermutlich zuhause bei „Betuchten im Wohnzimmer hängen“, was wiederum gegen Banksy’s eigentliches Credo gegen die Kommerzialisierung und den maßlos überzogenen Kunstmarkt geht. Vermutlich ist diese Kommerzialisierung nicht mehr steuerbar, da Banksy einige Werke auf den Markt gebracht hatte und mit seiner Firma Pest Control ein Echtheitszertifikat implementierte. Weitere Arbeiten werden auch aus dem öffentlichen Raum entfernt und auf dem Schwarzmarkt veräußert.

Nutzungsrechte an Streetart – Oder darf man Kunst fotografieren?

Grundsätzlich gilt Kunst als schützenswert, auch wenn sie im öffentlich Raum zugängig ist. So durften nach einem BGH Urteil zum Beispiel auch nicht Bilder vom verhüllten Reichstag (BGH – Urteil vom 24. Januar 2002 – Az. I ZR 102/99) ohne Genehmigung der Künstler Jeanne-Claude und Christo kommerziell/gewerblich genutzt werden. Dies ist aber nicht immer der Fall – besonders, wenn es um dauerhaft angelegte Kunstaktionen geht. Der verhüllte Reichstag war nur ein auf gewisse Zeit angelegtes, also ein temporäres Event.
Eine redaktionelle Verwendung eines zeitlich begrenzten Kunstwerkes ist bei öffentlichem Interesse jedoch immer möglich.

- Keine kommerzielle Nutzung von temporär begrenzten Kunstaktionen ohne Genehmigung der Künstler – außer für redaktionelle Berichterstattung, wenn diese von öffentlichem Interesse ist.

Wie sieht es konkret aus, wenn ich ein Mural oder Stencil abfotografiere und dieses Bild nutzen, also publizieren möchte? Häufig wäre eine Rechteklärung schon aufgrund der beabsichtigten Anonymität von Streetartkünstlern (da die meisten Kunstwerke immer noch als Vandalismus und somit als Straftat gelten) nicht möglich.
Fakt ist, dass man sich ‚im Kleinen‘, also für private Zwecke diese Bilder nutzen darf, auch wenn es sich um nur temporäre Aktionen handelt.

- Für private Zwecke kann man Bilder von Kunstaktionen und Streetart problemlos nutzen

Wie sieht es aber aus, wenn man das Bild auf seiner Facebookseite bei Instagram, in einem „privaten““ Weblog oder gar in einem größer als Artikel, in einem Buch oder gar als Werbemittel nutzen möchte? Wo liegen die Grenzen zwischen Urheberansprüchen und freiem Nutzungsrecht? Haben Streetartkünstler Ansprüche auf ein Mitspracherecht, wenn es um die Verwendung ihrer Bilder geht?

Genehmigung vom Fotografen erforderlich

Zunächst gilt festzuhalten, dass man bei Fotos auf jeden Fall die Genehmigung des Fotografen benötigt. Auch wenn das Bild im Internet auffindbar ist und wenn der- oder die Fotograf(in) das ganze Werk nur abfotografiert hat und mit dem eigentlichen Kreationsprozess Nichts am Hut hat.
Diese Genehmigung kann man sich entweder beim Fotografen persönlich einholen oder über eine im Netz, zum Beispiel bei Stockagenturen oder via sogenannter Creative Commons Lizenzen.

Panoramafreiheit bei Kunstwerken im Bereich Streetart

Wichtig ist zudem zu klären, ob das Bild von öffentlichem Grund aus fotografiert wurde. Denn nur, wenn das Bild im öffentlichen Raum von öffentlichen Grund ‚geschossen‘ wurde, ist es rechtlich unbedenklich und darf in der Regel auch gewerblich genutzt werden – wenn es sich, wie schon erwähnt, um dauerhafte Kunstwerke handelt.
Dies ist zum Beispiel bei Statuen, Skulpturen, Denkmälern und öffentlicher Kunst wie Murals oder Graffitis der Fall.

- Abbild des Kunstwerkes muss vom öffentlich Raum aus fotografiert werden.

Die ‚Straßenperspektive‘, welche die Panoramafreiheit erzeugt, wird dann verlassen, wenn man von einem privaten Grundstück oder auch einem Kran oder ähnlichen fotografiert. Auch wenn man mittels einer Drohne privaten Grund fotografiert, ist das rechtlich nicht unbedenklich!

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechte mit Fotografen klären
  • Evtl. Rechte mit Künstler, besonders bei Auftragsarbeiten- temporärem Aktionen klären. Künstler kann Anspruch auf Nennung und Verwendungszweck haben
  • Evtl. Rechte Dritter (Propertyrelease) mit Grundstücksbesitzer klären
  • Redaktionelle Nutzung von Kunstabbildern grundsätzlich möglich bei öffentlichem Interesse
  • Graffitis, Murals, Stencils und Co., die sich im öffentlichen Raum befinden, dürfen privat und gewerblich genutzt werden, insofern man diese von öffentlichem Grund fotografiert (Panoramafreiheit) und diese nicht nur um Rahmen einer temporären Aktion zu sehen sind.

Tipps zur Streetfotografie für Profis und Anfänger

Mit dem Thema, wie man selbst gute Streetfotos macht, und auf was man so Alles achten muss, hat sich der berühmte Streetfotograf U. Waltz in Kooperation mit White Wall beschäftigt. Das wirklich gelungene Resultat kann man sich kostenfrei in Form eines E-Books hier downloaden -> E-Book Streetfotografie